§57a Pickerl-Überprüfung

Zur Gewährleistung der Verkehrs- und Betriebssicherheit deines CUPRA schreibt das österreichische Kraftfahrzeuggesetzt von 1967 eine regelmäßige Begutachtung vor. Im Rahmen der §57a-Überprüfung ("Pickerl") werden zum Beispiel die Bremsen und die Reifen aber auch die elektronischen Systeme deines CUPRA Formentor, Born, Ateca oder Leon durch unsere fachlich geschulten Mitarbeiter analysiert.

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Umfang einer Pickerl-Über­prüf­ung

Bei der §57a-Begutachtung werden folgende Elemente bei deinem CUPRA überprüft:

  • Ausrüstung
  • Beleuchtungs- und Warneinrichtungen
  • Sicherheitseinrichtungen
  • Fahrgestell und Karosserie
  • Reifen und Räder
  • Motor
  • Bremsen
CUPRA Logo am Kühlergrill eines CUPRA Formentors
CUPRA Logo am Kühlergrill eines CUPRA Formentors

Intervalle und Toleranzgrenzen für die §57a Begutachtung

Für PKWs in Österreich gilt die 3-2-1 Regelung. So ist die erste §57a Begutachtung bei Neuwagen 3 Jahre nach Erstanmeldung des Fahrzeugs, die zweite Überprüfung nach weiteren 2 Jahren und ab dann jährlich vorgeschrieben.

Der Zeitpunkt für die Pickerl-Überprüfung richtet sich nach dem Monat der Erstzulassung von deinem CUPRA. Ein Monat vor dem Datum der ersten Zulassung bis zu vier Kalendermonate danach ist die Überprüfung bei deinem Fahrzeug durchzuführen.

Die Vorteile einer Pickerl-Überprüfung beim CUPRA Betrieb

  • Einbau und Austausch von CUPRA Original Teilen - für noch mehr Sicherheit
  • Verwendung von Spezialwerkzeugen und besonderen Diagnosegeräten
  • Modellbezogene Aus- und Weiterbildung unserer Techniker

Dein CUPRA Betrieb berät dich außerdem gerne zu CUPRA Original Zubehör deiner Wahl und hält CUPRA Original Teile wie Wischerblätter, Zahnriemen, AdBlue® und vieles mehr für dich bereit.

Häufige Fragen zur CUPRA §57a-Begutachtung
Wieviel kostet die Pickerl-überprüfung bei meinem CUPRA?

Im Rahmen der §57a-Begut­achtung überfrügen unsere CUPRA Techniker dein Fahrzeug auf mögliche Mängel. Dadurch können zusätzliche Reparaturarbeiten notwendig sein, welche im Preis der Pickerl-Überprüfung nicht inkludiert sind.

Detaillierte Informationen zu den Kosten der Pickerl-Überprüfung und der Behebung eventueller Mängel erhältst du bei deinem CUPRA Betrieb in der deiner Nähe.

Welche Unterlagen benötige ich für die §57a-Begut­achtung?

- Die Zulassungsbescheinigung. - Den Typenschein und Genehmigungspapiere im Falle von durchgeführten Veränderungen an deinem CUPRA. - Das Gutachten oder die Genehmigung für allfällige Sonderausstattung, wie z.B. Felgen oder Sportauspuff. - Bei nicht zugelassenen Fahrzeugen (Anmeldegutachten) Typenblatt oder -schein.

Was ist ein schwerer Mangel?

Sollte bei deinem CUPRA ein schwerer Mangel festgestellt werden, der die Verkehrs- und Betriebssicherheit deines Fahrzeugs beeinträchtigt, muss dieser noch vor der §57a-Überprüfung behoben werden. Auch übermäßiger Lärm, Rauch, übler Geruch und schädliche Luftverunreinigung ist ein schwerer Mangel.

Was ist ein leichter Mangel?

Wird ein leichter Mangel bei deinem CUPRA festgestellt, wird dich dein CUPRA Betrieb darauf hinweisen, dass dieser behoben werden muss, aber dir trotzdem das Pickerl für dein Fahrzeug ausstellen. Leichte Mängel haben keinen nennenswerten Einfluss auf die Verkehrs- und Betriebssicherheit deines CUPRA, weshalb eine kurzzeitige Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften akzeptiert werden kann.

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