gültig ab 01/2021
CUPRA Modelle bis 138g CO2 / km
Profitieren Sie von einem geringeren Sachbezug durch geringere CO2-Emissionen (WLTP)
Für Sie als Arbeitnehmer ist ein Firmenwagen von Vorteil, wenn Privat-Kilometer gefahren werden dürfen. Dadurch entfallen die Kosten für ein eigenes Fahrzeug. Nutzen Sie ein Firmenfahrzeug privat - dazu zählt auch die Strecke zwischen Wohnort und Arbeit - kommt es damit gleichzeitig auch zu einer Erhöhung der Bemessungsgrundlage (für Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgabe) Ihres Gehalts.
Höhe des Sachbezugs bei Privatnutzung
Ab 1. April 2020 wurde der bisherige CO2-Grenzwert von 118 g/km (NEFZ) auf 141 g/km (WLTP) geändert. Ab 1. Jänner 2021 gilt der CO2-Grenzwert von 138 g/km (WLTP). Bei einem CO2-Ausstoß über 138 g/km sind 2 % der Anschaffungskosten Ihres Dienstwagens pro Monat fällig, bis 138 g/km nur 1,5 %. Der maximale Höchstbetrag fällt somit von 960,- Euro auf 720,- Euro pro Monat.